Unaufgeforderte Werbesendungen in Form von Werbe-E-Mails sind für jeden lästig. Im Regelfall ist die Zusendung unaufgeforderter, unbestellter Werbung sogar unzulässig. Das OLG Frankfurt am Main hatte sich in diesem Zusammenhang damit zu beschäftigen, wie weit der Unterlassungsanspruch der betroffenen Empfänger reicht. Weiterlesen auf e-recht24.
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